Lassen Sie sich vom Land beeindrucken und gönnen Sie sich einen schönen Urlaub. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern.
Bei der Einreise in die Schweiz sind pro Person zollfrei:
Personen unter 17 Jahren dürfen je die Hälfte zollfrei einführen. Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen bestehen keine Vorschriften. Die Mengenbeschränkungen für Tabakwaren und Alkoholika gelten analog bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Genaue Auskünfte gibt Ihnen Ihr Zollamt.
Verstöße werden streng geahndet. Wer mehr als 20 km/h zu schnell fährt, muss mit Führerscheinentzug rechnen. Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,8) wird besonders hart bestraft: Geldstrafen von 2 000 Franken und Führerscheinentzug sind keine Seltenheit. Auf den grün ausgeschilderten Autobahnen ist eine Plakette hinter der Windschutzscheibe Pflicht, die es für 40 Franken an den Grenzübergängen, Postämtern und Tankstellen sowie beim
In den in allen größeren Städten vorhandenen Geschäftsstellen dieser Klubs gibt es auch die Parkscheiben, ohne die man in den meisten Innenstädten (Stichwort: blaue Zonen!) kaum noch parken darf. Die Tankstellen abseits der Autobahnen - die preiswertesten sind die Migrol-Tankstellen - schließen meist gegen 20 Uhr.Bitte bei jedem Unfall die Polizei hinzuziehen. Notieren Sie selbst die Angaben (Name, Adresse und Versicherung) des Unfallgegners, sowie auch von Zeugen. Nehmen Sie eine Kopie des Polizeiprotokolls mit. Ihre Versicherung besteht meist darauf.Das Straßennetz der Schweiz, inkl. Nebenstraßen, ist sehr gut ausgebaut. Zahlreiche größere Ferienorte sind per Autobahn oder Autobahnzubringer zu erreichen. Viele Pässe sind normalerweise von Ende November bis Ende Mai gesperrt. Im Winter sind in den Bergregionen Schneeketten unbedingt zu empfehlen. Aktuelle Informationen über den Straßenzustand erteilt Tel. 163. Zudem strahlen die meisten Radiostationen Straßenzustands- und Verkehrslageberichte aus (vor oder nach den Nachrichten sowie nach Bedarf).