Auf dem Festland kommt es neben sehr heißen Sommern auch zu kühlen Wintern mit Schneefall. Subtropisches Klima gibt es größtenteils auf den vielen Inseln, die beliebte Urlaubsziele sind - die Kanaren und Balearen.
Mittags und abends werden warme Mahlzeiten bestehend aus 2 Gängen und Nachtisch verzehrt. Dazu gibt es stets Weißbrot und Wasser (ohne Kohlensäure), Rotwein, gelegentlich auch Bier. Gemüse, Suppen und Salat werden als erster Gang serviert, Fisch- und Fleischgerichte als zweiter oftmals mit Pommes. Allgemein wird in Spanien viel Fisch gegessen. Der Nachtisch besteht aus Flan, Obst, Pudding, Eis oder Joghurt.
Mittag und Abendessen werden später als in Deutschland eingenommen. Es hängt damit zusammen, dass beide Länder in der gleichen Zeitzone jedoch Spanien viel weiter westlich liegt. Nach der reinen Sonnenzeit ist der Unterschied geringer.
Mahlzeiten werden unabhängig von Einkommensklassen in Restaurants gegessen, die Menüs zum Festpreis anbieten. Auch außerhalb der Essenszeiten nimmt man kleine Snacks in Bars und Kneipen ein.
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vor Ihrer Abreise neue Dokumente für Ihre Kinder zu beantragen. Die Wartezeit kann vor allem vor der Hauptreisezeit bis zu acht Wochen betragen. Für weitere Informationen können Sie sich gern an das örtliche Ordnungsamt Ihrer Stadt wenden. Quelle: Bundesministerium des Inneren Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Das Telefonieren am Steuer mit Mobiltelefonen ist verboten, wenn das Handy dazu in die Hand genommen werden muss. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von ca. 90 EUR bestraft.
Fahrzeuginsassen im Alter von mehr als drei Jahren, die nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine an ihre Statur angepasste Rückhaltevorrichtung benutzen, sofern eine solche verfügbar ist. Anderenfalls sind die eingebauten Sicherheitsgurte zu benutzen. Kinder unter drei Jahren müssen in einer Rückhaltevorrichtung befördert werden, die ihrem Gewicht und ihrer Größe angepasst ist.
Die Promille-Grenze liegt in Spanien bei 0,5 Promille. Für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, Fahrer von Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen und Berufskraftfahrer liegt die Höchstgrenze bereits bei 0,3 Promille.
Es besteht Sturzhelmpflicht.
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