Ab 1. 7. 2006 neue Regelung im Straßenverkehr

Die wichtigsten Änderungen

Am 01.07.2006 tritt das Gesetz Nr. 411/2005 GBl., über den Straßenverkehr, in Kraft. Wichtigstes Ziel der Änderung der Straßenverkehrsregelung ist es, die Sicherheit auf den Straßen in der Tschechischen Republik zu erhöhen und das tschechische Recht dem EU-Recht anzugleichen. Das Gesetz bringt weitere präventive Maßnahmen mit sich, führt ein Punktesystem für Autofahrer ein, erhöht Strafgebühren bei Verkehrsverstößen und verleiht der Polizei neue Befugnisse.

- Für Kraftfahrzeuge wurde folgende Pflicht eingeführt: ganztags und ganzjährig mit Licht zu fahren.
- Die Gesetzesänderung legt höhere Strafen für Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln (Drogen, Medikamente) fest. Ebenfalls neu ist, dass das Steuern von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss als Straftat angesehen wird, die mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, mit einer Geldstrafe oder einem Tätigkeitsverbot bestraft werden kann. Bei einem Verdacht auf Alkoholeinfluss darf der Alkoholtest auch von Gemeindepolizisten durchgeführt werden.
- Kinder (kleiner als 150 cm, leichter als 36 kg) dürfen nur in Kinderautositzen befördert werden, und zwar auf allen Typen von Verkehrswegen.
- Fahrradfahrer unter 18 Jahren ist verpflichtet, bei der Fahrt zugelassene Sturzhelme aufzusetzen. Der Fahrer muss auch dann ein Zeichen der Fahrtrichtungsänderung setzen, wenn er einen Fahrradfahrer überholt. Das Telefonieren während der Fahrt erhöht die Unfallgefahr, daher ist es während der Fahrt verboten, ein Handy in der Hand oder anderweitig (z. B. zwischen Kopf und Schulter) zu halten. Freisprechanlagen sind zugelassen.
- In der Tschechischen Republik ist verboten, aktive Radarstörer zu verwenden, die gegen Lasergeschwindigkeitsmesser eingesetzt werden können. Für die Verwendung von aktiven Radarstörern kann eine Strafe von bis zu 100 000 CZK verhängt werden.

Autobahnbenutzungsgebühr und elektronische Maut

In der Tschechischen Republik wird eine Gebühr für die Benutzung eines ausgesuchten Autobahn- und Schnellstraßennetzes für Kraftfahrzeuge erhoben. Der Nachweis für die bezahlte Gebühr erfolgt in Form eines zweiteiligen Coupons, der jeweils ein Kalenderjahr, zwei Monate oder zwei Wochen gültig ist, bei Kraftfahrzeugen oder Lastzüge mit einem zulässigen Höchstgewicht von 12 t einen Tag. Für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Straße ohne gültigen Coupon kann eine Strafe von bis zu 15 000 CZK verhängt werden.


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