Allgemeine Vermittlungs- und Mietbedingungen

Ausstattungen
Die FerienHäuser und FerienWohnungen wurden nach dem individuellen Geschmack der Besitzer gebaut und eingerichtet. Sie sind mitunter einfach und zweckmäßig ausgestattet. Es kann passieren, dass deutlich weniger Mobiliar vorhanden ist als zu Hause. Auch wenn TV-Geräte vorhanden sind, kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass auch deutsche Programme empfangen werden können. Bei Warmwasserversorgung mit einem Boiler ist das Duschen von dessen Fassungsvermögen abhängig. Die Kosten für Brennmaterial können teilweise separat berechnet werden. Technische Störungen jeglicher Art sollten umgehend Ihrem Vermieter bekannt gegeben werden, um Abhilfe schaffen zu können. Reparaturen können zuweilen länger dauern als erwartet. Ihr Vermieter wird in diesen Fällen sicher alles für Sie tun.

Beschreibung im Katalog
Die Beschreibungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Die Katalogausschreibungen beruhen auf Angaben des Hausbesitzers bzw. Hoteliers und/oder des Verwalters und entsprechen dem Informationstand zum Zeitpunkt der Katalogerstellung. Bei Übersetzungen kann es zu sprachlichen Anpassungen kommen, die dem Gegenstand sehr Nahe kommen. Viele Hausbesitzer modernisieren bzw. verändern Ihr Haus oder Grundstück. Dadurch können sich kleine Änderungen ergeben. Sollten diese relevant sein, ist der Hausbesitzer verpflichtet Sie zu informieren. Die jeweilige Beschreibung beginnt mit der Aufzählung der Gesamtanzahl der Wohn- und Schlafzimmer, der Wohnfläche und der maximalen Belegung. Anschließend folgt die Ausstattung im Einzelnen.

Betten und Schrankräume, Mitzubringen
Bei Zusatzbetten handelt es sich in der Regel um Klappbetten, Couchbetten, Klappsessel und kleinere Liegen. Schrankraum in Ferienhäusern ist nicht sehr groß bemessen. Es ist nicht davon auszugehen, dass für jede Person ein Schrank vorhanden ist. Es empfiehlt sich, Bettwäsche, Geschirrtücher sowie Hand- und Badetücher mitzubringen. Beachten Sie bitte die Angaben in der Beschreibung.

An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt individuell. Mit Ihrem Mietgutschein erhalten Sie Tipps für die Anreise von Ihrem Hausbesitzer. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Anfahrt individuell je nach Entfernung und Ausrüstung planen. Der Hausbesitzer erwartet Sie in aller Regel zwischen 15 und 18 Uhr. Verspätungen sollten in jedem Falle mit ihm abgesprochen werden, da er anderenfalls je nach Verspätung sein Warten aufgeben könnte. Eine Kontakt-Telefonnummer finden Sie auf dem Mietgutschein. Viele Hausbesitzer wohnen etwas von Ihrem Ferienhaus entfernt und müssen selbst noch nach Hause reisen. Die Abreise sollte bis spätestens 10 Uhr erfolgen. An- und Abreisetag ist meist Samstag, zum Teil kann die Anreise täglich erfolgen (besonders in der Vor- und Nachsaison, bei Hotels je nach Mindestaufenthalt), so dass auch vom Wochenrhythmus abweichende Aufenthalte möglich sind. Auch hier gelten die gleichen An- und Abreisezeiten. Wir fragen gern Sonderwünsche beim Hausbesitzer für Sie an.

Anfahrt
Sie sollten unbedingt bei Tageslicht anreisen, da manche Zufahrtswege gerade im Dunkeln oder im Winter bei Schneefall oder hohem Schnee nicht auf Anhieb zu finden sind. Sollte der Hausbesitzer einen Hinweis auf eine steile oder naturbelassene Anfahrt geben, sollten Sie keine tiefergelegten Fahrzeuge benutzen. Beachten Sie bitte, dass entsprechend der Höhenlage manche Anfahrten nur mit Schneeketten und Sand zu bewältigen sind. Treffen Sie bitte alle Vorkehrungen, die der Höhenlage des Ortes angemessen sind. Ihr Auto-Club wird Sie sicher gern beraten.

Grundstücke
Viele Grundstücke sind Naturgrundstücke. Beachten Sie bitte, dass darauf Bäume und Sträucher stehen können und dass nicht alles zu Ihrer bzw. zur gemeinsamen Verfügung stehen kann. Es kann auch passieren, dass ein angegebener Blick durch Bäume, Hecken oder Zäune verdeckt wird. Gartenmöbel sind nicht immer in der Anzahl der maximalen Belegung vorhanden. In der Regel sind mindestens 1 Tisch und 2 Stühle vorhanden. Aufgrund der Naturbelassenheit mancher Mietobjekte kann es passieren, dass Insekten (z.B. Mücken, Fliegen, Spinnen, Ameisen) vorkommen. Spinnweben entstehen manchmal über Nacht. Frei herumlaufende Katzen und Hunde sind nicht daran zu hindern, das Grundstück zu betreten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf dem Grundstück geparkt werden. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz.

Haustiere
Bei den entsprechend beschriebenen Ferienobjekten ist das Mitbringen von Haustieren erlaubt. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Reservierung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für 1 Haustier. Je nach Transit- und Zielland sollten Sie die entsprechenden Nachweise, Zeugnisse oder Tierausweise vor Reiseantritt beantragen und bei Grenzübertritt nachweisen. Sprechen Sie eventuell notwendige Bescheinigungen mit Ihrem Tierarzt ab. Wenn die Mitnahme von Haustieren untersagt ist, so muss das nicht bedeuten, dass in der Ferienanlage nicht mit Haustieren zu rechnen ist. So ist es z.B. meistens nicht gestattet, Hunde in den Speisesaal oder ans Schwimmbad mitzunehmen. Bitte rechnen Sie damit, dass der Haus- oder Hotelbesitzer einen gewissen Betrag je Tag und Tier vor Ort berechnen kann. Bitte beachten Sie, dass Hunde in manchen Einrichtungen nicht erwünscht sind.

Entfernungen und Öffnungszeiten
Entfernungsangaben sind meist vom Hotelier oder Hausbesitzer geschätzt (Luftlinie) und dienen Ihrer Orientierung. Skieinrichtungen, Lifte, Ausleihmöglichkeiten, Einkaufsgelegenheiten, Restaurants und andere ausgeschriebene Einrichtungen und deren Öffnungszeiten sind oft von der Saison abhängig und nicht das ganze Jahr geöffnet. Der Vermieter hat auf die Geschäfte keinen Einfluss und kann aus diesem Grund Öffnungszeiten und Entfernungen nicht garantieren. Abweichungen können sich jederzeit ergeben.

Sommereinrichtungen
Entfernungen zu Bademöglichkeiten beziehen sich auf Sommerangebote. Gleiches gilt für Pool-Hinweise. Die Entfernung zum Wasser muss nicht bedeuten, dass dort eine Bademöglichkeit vorhanden ist. Viele Sportangebote setzen voraus, dass im Sommer ausreichend Sonne vorhanden ist.

Wintereinrichtungen
Die Angaben über Skilifte und andere Wintersportmöglichkeiten beruhen auf den Informationen der Vermieter und/oder Betreiber aus dem Vorjahr. Bei privaten Anlagen entscheidet der jeweilige Besitzer über den Betrieb. Dadurch ist es möglich, dass Skilifte nicht wie im Vorjahr zur Verfügung stehen und angegebene Entfernungsangaben für das laufende Jahr ihre Gültigkeit verlieren.

Kurtaxe und Kaution
Die Kurtaxe (ortsabhängige kommunale bzw. staatliche Abgabe) wird generell zuzüglich zum Mietpreis erhoben. Sie ist von der Regelung der betreffenden Kommune und eventuellen zusätzlichen Überweisungsgebühren abhängig. Sie wird je nach Angaben im Katalog entweder bei Buchung (Zahlung im Buchungsland) oder bei Anreise vor Ort fällig. Sie beträgt je nach Land und Region und Ort zwischen 0,80 und 2 € pro Person und Tag. Die genaue Höhe für Ihr Mietobjekt und alle mitreisenden Personen nennt Ihnen Ihre Buchungsagentur. Bitte geben Sie bei Buchung das Alter aller mitreisenden Kinder an. Ist kein Alter der Mitreisenden angegeben, wird von erwachsenen Personen ausgegangen. Ihr Vermieter/Verwalter wird bei Schlüsselübergabe eine Kaution für den Inhalt der Wohnung in Höhe von mindestens € 150 in bar erheben. Andere Kautionshöhen entnehmen Sie bitte der Objektbeschreibung. Bitte halten Sie das Geld in bar bereit, da anderenfalls die Übergabe des Schlüssels verweigert werden kann. Nach Rückgabe der Schlüssel und der ordnungsgemäßen Übergabe des Mietobjektes erfolgt die Rückzahlung der Kaution vor Ort durch den Vermieter. Dabei Verrechnen einige Vermieter erfahrungsgemäß mit vorher vereinbarten Verbrauchskosten. Bestehen Sie auf Herausgabe der Kaution vor Ort. Diese kann nur direkt mit dem Vermieter geregelt werden.

Preisberechnung
Bei FerienHäusern und FerienWohnungen ist der Preis pro Mietobjekt und Woche angegeben. Bei Aufenthalten von mehreren Wochen werden die Preise der entsprechenden Saisonzeiten summiert. Die angegebenen Objektpreise verstehen sich zuzüglich Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche und Endreinigung, sofern nichts anderes angegeben ist. Personenabhängige Kosten sind nicht im Mietpreis inkludiert und werden gesondert berechnet. Hotelpreise sind pro Person und Tag angegeben. Ausnahmen wie Silvester sind in der Preisliste im Detail beschrieben. Kinderermäßigungen werden für Kinder, die während des gesamten Aufenthalts das angegebene Alter nicht überschreiten, gewährt. (Hinweis: Bis 12 Jahre alt sind Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Kleinkinder, die in Hotels gratis untergebracht werden, haben keinen Anspruch auf ein eigenes Bett und Verpflegung. Wenn es angegeben ist, kann ein Kinderbett gegen Gebühr bereitgestellt werden. Bei vielen Objekten fordert oder ermöglicht der Vermieter, einen Teilbetrag direkt bei Schlüsselübergabe zu leisten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vermieters. Die Zahlung ist dann bei Schlüsselübergabe vor Ort in der EU in EUR und in der Schweiz in CHF fällig.

Allgemeine Mietbedingungen zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter
Die Interholiday AG (im folgenden holiday home genannt) vermittelt Ihnen namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer oder deren Bevollmächtigter unter Mithilfe von Reisebüros den Abschluss von zeitlich begrenzten Vermietungen für Ferienhäuser und -wohnungen bzw. von Reservierungen in Pensionen und Hotels (im folgenden Vermieter genannt). holiday home handelt hier ausschließlich als Vermittler. Beim Bestätigen der Reservierungen werden die Eigentümer der Ferienobjekte von holiday home vertreten. holiday home ist von den Eigentümern bzw. Anbietern (Vermieter) der Ferienobjekte als Generalvermittler bevollmächtigt, Reservierungen anzunehmen, fällige Zahlungen und Abgaben zu vereinnahmen und Erklärungen im Namen des Vermieters abzugeben, diesen im Rechtsverkehr zu vertreten sowie Dritte zur Vertretung zu bestellen. Mit Zustandekommen eines von holiday home vermittelten Mietvertrages beauftragt der Mieter holiday home gleichermaßen, im Rahmen dieses Mietvertrages den Mieter zu vertreten und gegenüber dem Vermieter dessen Interessen zu wahren.

Reservierungen
Mit Ihrem Vermittlungsauftrag oder Ihrer verbindlichen Online-Buchung bieten Sie dem Vermieter verbindlich den Abschluss einer Reservierung an, wobei Sie sich bis zur schriftlichen Bestätigung daran binden, höchstens jedoch 14 Tage. Die Mietanmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Anmeldung durch Sie erfolgt für alle in der Anmeldung genannten bzw. unabhängig von der Nennung im Rahmen der Vermietung das Mietobjekt benutzende Personen, für deren vertragliche Verpflichtungen Sie einstehen. Sind keine Altersangaben der mitreisenden Kinder angegeben, wird von erwachsenen Personen ausgegangen. Eine Übertragung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen. Ihre Reservierung wird fest vereinbart durch die Zusendung einer Reservierungsbestätigung. Geht Ihnen keine zu, so kommt keine Reservierung zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von Katalog-, Internet- oder sonstigen Ausschreibungen ab, so handelt es sich um ein neues Angebot. In diesem Fall wird die Reservierung nur dadurch verbindlich, wenn Sie die Annahme innerhalb einer Frist von 10 Tagen erklären oder eine Zahlung darauf leisten. Anderenfalls verfällt das Angebot ungenutzt. Zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und müssen in der Rechnung und im Mietgutschein speziell angegeben oder vom Vermieter oder Vermittler schriftlich bestätigt sein.

Preise
Die Mietpreise sind gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot ausgeschrieben. Der Mietpreis beinhaltet die vom Hausbesitzer oder Hotelbetreiber bezeichneten Leistungen, sämtliche mit der Vermittlung verbundenen Kosten und Provisionen. Bei verbindlicher Reservierung wird in aller Regel eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch von 100 EUR/150 CHF je Objekt und Woche fällig. Zu besonderen Spitzenterminen mit hoher Nachfrage (Silvester, Ostern, Pfingsten usw.) besteht der Vermieter manchmal auf eine höhere Anzahlung oder auch auf die vollständige Bezahlung des gesamten Unterkunftspreises bei verbindlicher Reservierung. Die eventuelle Restsumme ist bis spätestens
6 Wochen vor Mietantritt fällig. Sofern Bezahlungen vor Ort möglich sind, ist die Differenz zwischen Anzahlung und Zahlung vor Ort ebenfalls 6 Wochen vor Mietantritt fällig. Nach Zahlungseingang aller im Buchungsland fälligen Zahlungen (frühestens jedoch 4 Wochen vor Anreise aus Gründen der Aktualität) erfolgt die Zusendung der Mietunterlagen. Bei einigen Objekten fordert oder ermöglicht der Vermieter, einen Teilbetrag direkt bei Schlüsselübergabe zu leisten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Vermieters. Die Zahlung ist dann bei Schlüsselübergabe vor Ort in EURO (Schweiz in CHF, andernfalls in Landeswährung) fällig. Schecks und Kreditkarten können nicht berücksichtigt werden. Der Bezug des Mietobjektes ist nur bei Übergabe des Mietgutscheines gegen den Schlüssel möglich.

Zahlungen
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen kann die Reservierung kostenpflichtig gekündigt werden. Ein Mieter wird von der Zahlung des Mietzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechts verhindert wird. Variable Kosten, die von Anzahl und Alter der mitreisenden Personen (Kurtaxe, Registrierungsgebühr usw.) oder dem Verbrauch (Strom, Wasser, Gas, Heizmaterial usw.) abhängen, können vor Ort entstehen. Sie sind fester Bestandteil der Vermittlung, sofern sie bei Buchung ausgeschrieben und Teil des Angebotes sind. Diese sind vor Ort an den Vermieter/Verwalter zu zahlen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Erbringung der Hauptleistungen und die Anzahlung verfällt. Aus sachlich berechtigten Gründen (Wechselkursänderungen, Steuerabgaben, Gebührenänderungen usw.) ist der Vermieter oder Vermittler berechtigt, den Mietpreis anzuheben, soweit der Abschluss des Mietvertrages wenigstens 4 Monate vor Mietantritt erfolgt ist. Eine Preiserhöhung von mehr als 5 % berechtigt Sie, ohne Zahlung eines Entgeltes innerhalb von 10 Tagen vom Mietvertrag zurückzutreten. Anderenfalls gilt die Preisanpassung als angenommen. Maßgeblich sind die zuletzt angegebenen Preise. Bei Herausgabe neuer Preise verfällt der vorherige Preis. Maßgeblich für den Mietpreis ist der Zeitpunkt der Reservierung. Ein Anspruch auf Rückerstattung nach Preisänderungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Kinderermäßigungen, Nebenkosten und Verpflegung
Bei FerienWohnungen sind die Mietpreise pro Objekt und Tag bzw. Woche angegeben. Der Mietpreis beinhaltet keine Verpflegung. Bei Hotels und Pensionen sind die Preise pro Person und Tag, teilweise auch pro Woche angegeben und beinhalten die angegebene Verpflegungsleistung. Kinderermäßigungen und Ermäßigungen gelten grundsätzlich bei Unterbringung im Zimmer mit 2 voll zahlenden Personen. Zuschläge für Einzelzimmer und Halbpension gelten nur für Zimmer in Hotels und Pensionen. Kosten für Endreinigung, Bettwäsche, Tischwäsche, Heizung u. ä. beziehen sich nur auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Die Ortstaxe ist meist separat zu zahlen, sofern nichts anderes angegeben ist. Ausgeschriebener Brötchenservice wird nur für FerienHäuser und FerienWohnungen angeboten.

Personenzahl
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Vermieters. Ein Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen (Erwachsene, Kinder und Babys) bewohnt werden (auch nicht zeitweise), als dies angegeben ist. Ist kein Alter der mitreisenden Kinder angegeben, geht der Vermieter von erwachsenen Personen aus. Der Vermieter kann die überzähligen Personen abweisen, bei Möglichkeit der Unterbringung gesondert berechnen oder Sie sofort wegen Verletzung des Mietvertrages ohne Erstattung der Miete des Hauses verweisen. Bei Vertragsverletzung durch den Mieter wird der Vermieter in aller Regel Schadenersatz verlangen. Diese Entscheidung liegt in seinem Ermessen. Zusätzlich ausgewiesene Sonderleistungen (Kinderbett etc.) werden nur dann Bestandteil der Reservierung, wenn diese separat ausgewiesen sind und dazu vereinbarte Zahlungen geleistet wurden. Andernfalls ist vor Ort direkt an den Vermieter in bar zu zahlen.

Rücktritt von der Reservierung
Sie können jederzeit von Ihrer Reservierung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermittler (Posteingangsstempel). Treten Sie von der Reservierung zurück oder reisen Sie nicht oder verspätet an, kann angemessener Ersatz für die getroffenen Mietvorkehrungen, Mietausfall und Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzes werden üblicherweise ersparte Aufwendungen und andere Verwendungen berücksichtigt. Der Betrag, den der Vermieter für seine Vorkehrungen und der Vermittler für seine Aufwendungen von Ihnen fordern kann, richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Mietpreises. Dieser kann nach Abzug ersparter Aufwendungen pauschaliert werden und beträgt

  • bis 55 Tage vor Mietantritt 25 % vom Mietpreis
  • vom 54.-35. Tag vor Mietantritt 50 % vom Mietpreis,
  • ab dem 34. Tag vor Mietantritt 100 % vom Mietpreis,

mindestens jedoch CHF 75,- / EUR 50,- zuzüglich Vermittlungsgebühr, sofern keine anderen Bedingungen angegeben sind. Dem Mieter bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die geltend gemachten Kosten nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen muss ebenfalls der gesamte Mietpreis berechnet werden. Der Vermieter kann jederzeit gegen Zahlung des bereits angezahlten Mietpreises vom Mietvertrag zurücktreten, wenn ihm die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich geworden ist. Gegebenenfalls bietet der Vermieter oder der Vermittler Ihnen ein gleichwertiges Objekt an, sofern dies möglich ist. Bei Vermittlung eines gleichwertigen oder besseren Angebotes gilt der Mietvertrag als erfüllt. Der Vermieter kann außerdem vor Antritt der Vermietung zurücktreten oder nach Antritt der Vermietung kündigen, wenn

  • der Mieter die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört,
  • sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Mietbeendigung gerechtfertigt ist oder
  • der Mieter den Mietpreis trotz Fälligkeit nicht zahlt.
In diesem Fall verfällt der Mietpreis, jedoch nicht der Anspruch des Vermieters oder des Vermittlers auf Zahlung des vollständigen Mietpreises.

Mitwirkungspflichten
Stellt der Mieter Schäden am Mietobjekt fest oder hat er Beanstandungen im Verhältnis zur Beschreibung des Vermieters im Katalog/Internet, sind diese dem Eigentümer/Verwalter unverzüglich zu melden. Es wird empfohlen, im Fall von Beanstandungen, die vom Vermieter nicht behoben werden, sich sofort über eine Mietminderung zu einigen und diese abzuwickeln. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Mieter es unterlässt, die Mängel vor Ort beim Vermieter/Verwalter anzuzeigen. In diesem Fall verwirkt der Mieter jeden Anspruch auf Minderung aus dem Mietvertrag. Die Geltendmachung von Ansprüchen nach Mietende ist ausgeschlossen. Der Vermittler kann hierfür nicht in Haftung genommen werden. Im Fall der Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, bei der Beseitigung derselben kooperativ mitzuwirken, insbesondere eine Objektbegehung durch den Eigentümer/Verwalter oder deren Beauftragte zu dulden und Schäden so gering wie möglich zu halten. Die dem Mieter zur Nutzung übergebene Wohnung oder das Hotelzimmer ist dem Vermieter/Verwalter so bei Abreise zu übergeben, wie sie übernommen wurde. Schäden sind sofort zu melden und mit dem Vermieter/Verwalter zu klären.

Sonstiges
Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch den Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Die teilweise zusätzlich erhobene Gebühr für die Endreinigung schließt meist die Küche (Kochnische) ein, Geschirr, Pfannen, Besteck und Kühlschrank sind nicht inbegriffen. Diese sind von Ihnen sauber zu hinterlassen. Ein Haustier ist nur dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen und auf der Reservierungsbestätigung schriftlich bestätigt wird. Es muss in Art und Größe bei der Reservierung angegeben werden. Bei mehr als einem Haustier muss es in jedem Fall auf der Bestätigung in der Anzahl und Art bestätigt sein. Dabei können separate Kosten entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit größter Sorgfalt zu behandeln. Eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters werden dadurch nicht berührt.

Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung
Internationale Vermittlung von Hotels und Ferienhäusern weltweit
Die Interholiday AG (im folgenden holiday home genannt) vermittelt Miet- und Beherbergungsverträge für private Hausbesitzer, Hoteliers und ähnliche Unternehmen, die die Vermietung von Ferienobjekten offerieren. holiday home erfasst diese Angebote, übersetzt sie in verschiedene Sprachen und übernimmt die Information der jeweiligen Vermieter und Mieter im Namen und im Auftrag der jeweils anderen Partei. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Hausbesitzer, Hotels oder deren Bevollmächtigte. holiday home ist bevollmächtigt, für die angebotenen Objekte die fälligen Zahlungen in Empfang zu nehmen und an den Vermieter weiterzuleiten. Der Vermittler vermittelt Reservierungen von Mietobjekten und hat daher die Pflicht, für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung zu sorgen. Im Katalog oder den Ausschreibungen wird das Mietobjekt und seine Qualität vom Vermieter/Verwalter beschrieben. Der Vermittler kann für den Mietvertrag nicht in Haftung genommen werden. Für Druckfehler oder Irrtümer kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

Vermittlungsgebühr
holiday home erhebt eine Vermittlungsgebühr in Höhe von CHF 29,-/EUR 19,- pro Vermittlung. Auf Ihren Wunsch hin können gern abweichende Vertragskonditionen vereinbart werden wie Kinderbett, Terminwunsch, Änderung von Namen, Sonderwünsche vor Ort usw. Für diese vom Angebot abweichenden Vermittlungen wird je nach Aufwand eine zusätzliche Gebühr zwischen 5 und 25 Euro pro Buchung für den Mehraufwand an Vertragsanpassung, Rückbestätigung, Neuausstellung von Rechnungen und Abrechnungen, Organisation, Übersetzung und Dokumentation und weiterer Arbeiten erhoben.

Stand: 18.01.2007


Interholiday AG
Baarerstrasse 14
6300 Zug
Registriert in der Schweiz
Handelsregisteramt Zug
HR.-Nr. CH-170.3.026.646-1
www.holiday-home.org
www.interholiday.com

holiday home und Interholiday®
sind eingetragene Warenzeichen
der Interholiday AG
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