Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen
holiday home international AG und holiday home GmbH Leipzig (im folgenden Reisebüro genannt)
Die Reisebüros holiday home international AG und holiday home GmbH Leipzig (im folgenden Reisebüro genannt) fungieren als Reisebüro sowie als Ferienhaus- und Hotel-Vermittlung und bieten diverse Unterkunfts-, Hotel-, Versicherungs-, Reise und sonstige Leistungen dritter Anbieter (Reiseveranstalter, Ferienhaus-Vermittler, Kreuzfahrt-Unternehmen und sonstige touristische Anbieter) an. Diese Leistungen werden ausschliesslich als Vermittler erbracht. Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt bei dieser Vermittlung fremder Leistungen (im folgenden "Fremde Leistungen" genannt) ausschließlich ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag (Vermittlungsvertrag) zustande, im Rahmen dessen sich das Reisebüro verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß und sorgfältig vorzunehmen. Der Leistungsvertrag kommt hingegen ausschließlich mit dem jeweils für die gewünschte Leistung vom Kunden ausgewählten touristischen Anbieter zustande. Leistungen des Reisebüros (Zusammenstellung mehrerer Leistungen zu Pauschalreisen oder eigene Vermittlung von Ferienobjekten) sind als solche deutlich gekennzeichnet und das Reisebüro ist auf Rechnung und eventuellen Dokumenten als Leistungsträger gekennzeichnet (im folgenden "Eigene Leistungen" genannt). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Buchenden und dem Reisebüro travel-special und gelten für die von travel-special erbrachten Vermittlungen. Für die fremdvermittelten Leistungen sind ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Anbieters maßgeblich.
1. Abschluss des Vertrages
Das Reisebüro leitet die Wünsche des Kunden an den vom Kunden ausgewählten Anbieter weiter. Mit Bestätigung durch den touristischen Anbieter kommt der Leistungsvertrag mit diesem zustande. Dem Leistungsvertrag und der Reiseleistung liegen ausschließlich die Vertragsbedingungen des entsprechenden Anbieters sowie seine Leistungsbeschreibung zugrunde. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusagen bedürfen nach fast allen allgemeinen Reisebedingungen der Anbieter einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung in Form der Aufnahme der Zusage in die Reisebestätigung. Alle anderen mündlichen Zusagen sind nichtig. Beauftragt der Kunde das Reisebüro mit der Vermittlung einer Leistung, so handelt es sich um den Auftrag zur Anforderung einer verbindlichen Leistung. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden, bis der Leistungsträger oder das Reisebüro diesen bestätigt oder absagt, mindestens jedoch 14 Tage. Weicht die Bestätigung von der vom Kunden angeforderten Leistungsbeschreibung ab, so handelt es sich um ein neues verbindliches Angebot des Leistungsträgers. Die Annahme des Kunden zu diesem neuen Angebot erfolgt durch eine Anzahlung auf dieses Angebot, wodurch der Vertrag begründet wird. Bei eigenen Leistungen gilt diese Regelung analog, wobei das Reisebüro deutlich die eigene Leistung herausstellt. Bei Buchungen über das Internet handelt es sich um Angebote des Kunden zur verbindlichen Bestätigung seiner Anmeldung, an die er mindestens 7 Tage gebunden ist. Erfolgt in dieser Zeit keine schriftlich oder eMail-Bestätigung ist sein Angebot verfallen. Die o.g. Regelungen gelten analog.
2. Zahlungen
Der Kunde leistet dem Reisebüro mit verbindlicher Abgabe seines Buchungswunsches eine Anzahlung auf den Reisepreises. Die jeweilige Regelung ist den AGB des jeweiligen Anbieters zu entnehmen, die der Kunde vor Buchung zur Kenntnis bekommt. Versicherungen und Vermittlungsgebühren sind sofort bei Buchung fällig. Sie begründen sich durch die Vermittlung der Leistung und sind unabhängig davon, ob die Leistung angetreten wird oder nicht. Das Reisebüro erhebt eine Vermittlungsgebühr von 19 Euro für alle Leistungen, die Sie vermittelt oder erstellt. In dieser Gebühr sind Beratung, Portokosten, eventuelle briefliche Zustellung von weiterzuleitenden Dokumenten und Informationen an den entsprechenden Leistungsträger enthalten. Darüber hinausgehende Leistungen im Auftrag des Kunden können eine Aufwandsentschädigung nach sich ziehen, über deren Höhe das Reisebüro den Kunden vor Leistungserbringung informieren muss.
3. Eigene Leistungen des Reisebüros
Das Reisebüro kann auch eigene Produkte anbieten. Diese sind als solche gekennzeichnet. Bei eigenen Pauschalreisen wird gem. § 651 k Abs. 3 BGB der BRD bzw. EU-Rechtes ein Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter) ausgehändigt. Die Handhabung ergibt sich aus den geltenden Gesetzen und den Regelungen der Versicherung, die dafür zugrunde liegt.
4. Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung)
Das Reisebüro übergibt bei eigenen Pauschalreisen dem Kunden Zug um Zug bei Anzahlung einen Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter). Bei Pauschalreisen anderer Veranstalter übergeben die ihre Sicherungsscheine direkt.
5. Reiseversicherungen
Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, wird ausdrücklich empfohlen. Dem Kunden steht es frei, eine eigene Versicherung abzuschließen. Er ist dann für die Abwicklung selbst zuständig.
6. Haftung
Das Reisebüro haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Information, Beratung und Buchungsabwicklung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen haftet das Reisebüro nicht. Der Kunde hat sich insoweit ausschließlich an den entsprechenden Anbieter zu wenden, wobei der Kunde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel in aller Regel unverzüglich vor Ort an die jeweilige Reiseleitung bekannt zu geben sind und darüber hinaus spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise beim Anbieter unter Angabe der aufgetretenen Mängel und unter Nachweis der Reklamation vor Ort anzumelden sind. Die Haftung des Reisebüros im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages wird auf die Höhe des Reisepreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
7. Gerichtsstand
Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Zug in der Schweiz oder Leipzig in Deutschland vereinbart.
8. Anzuwendendes Recht
Als für eine Auseinandersetzung aus dem Vermittlungsvertrag anzuwendendes Recht wird das Schweizerische oder Deutsche Recht als Recht des Sitzes der Agentur vereinbart. Das anzuwendende Recht für die Leistung selbst ergibt sich aus den AGB des jeweiligen Anbieters.
9. Änderung; Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Geschäftsbesorgungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Reisebedingungen. Werden aufgrund von
Gesetzes-, Rechtsprechungs- sowie anderen verbindlichen Änderungen Modifizierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich, ist travel-special berechtigt, diese Änderungen vorzunehmen. Sollten Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen während eines laufenden Vermittlungsvertrages vorgenommen werden, so sind für die Beurteilung des Vertragsinhaltes die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde zu legen.
holiday home international AG
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Brühl 67
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