Auf der Spur von Geheimnis Natur... Die meisten slowenischen Gletscherseen - so auch der größte Gletschersee, der See von Bohinj - befinden sich im Nationalpark Triglav. Der See von Bled, ebenfalls ein Gletschersee, stellt mit seiner Insel ein weltweit bekanntes Erkennungsmerkmal Sloweniens dar. Eine einzigartige Naturattraktion sind auch die Karstseen. Zu den größten und malerischsten gehört der See Cerknisko jezero. Eine Besonderheit ist ferner der See Divje jezero bei Idrija, der weit in noch unerforschte Karsttiefen reicht. Die von unterirdischen Wassern geschaffenen Karsthöhlen Postojnska jama und Skocjanske jame bergen die geheimnisvolle Schönheit unzähliger Tropfsteine. Skocjanske jame gehört zum UNESCO Weltnaturerbe.Baden an der Adriaküste... Die warmen Meerswellen empfehlen sich als traumhafte Region für Feriengäste, die Meeresluft und Salzduft lieben. Neben dem mondänen, traditionsreichen Badeort Portoroz sind es die romantischen Orte Piran (auch Kleinvenedig genannt) und Izola, die mit ihren zauberhaft verwinkelten Altstädtchen Feriengäste ins Schwärmen bringen. Familienfreundliches Urlaubland... Für Familien sehr geeignet ist der Luftkurort Bled, im Nordwesten Sloweniens. Dieses am gleichnamigen See gelegene Städtchen ist nur 50 Kilometer nordwestlich der Landeshauptstadt Ljubljana gelegen und ist ein beliebter Ort für Wassersportfreunde. Die umliegenden Berge schützen die Ortschaft vor kalten Nordwinden und ermöglichen Badespass im See, der von Paddeln, Kajak über Kanufahren reicht und auch Kindern unvergessliche Erlebnisse bietet. Oder aber dem Lipica Gestüt in Sezana einen Besuch abstatten? Für Pferdenarren ist das schon fast ein Muss! Denn in diesem Gestüt - eines der ältesten weltweit - liegt der Ursprung für die Zucht des königlichen Lipizzaners, bekannt auch aus der Wiener Hofreitschule. Wer nicht selber einen Ritt auf den edlen Pferden machen will, setzt sich in eine Kutsche und bewundert von dort aus die imposante Parkanlage mit dem Jahrhunderte alten Baumbestand.Erholung finden oder Sport treiben... Die traditionelle Unbefangenheit eines Bergdorfes strahlt die Ortschaft Kranjska Gora im Nordwesten des Landes aus. Sie ist vor allem bekannt als Erholungs- und Sportort und wurde berühmt wegen der Austragung von Rennen im Skiweltcup. Sehenswert ist die Quelle der Sava Dolinka, die ins Schwarze Meer mündet. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Besuch der Region Bohinj. Hier sind es vor allem die breiten Waldstraßen, die sich bestens für Radtouren anbieten. Fliegenfischer versuchen ihr Glück im Bohinjer See oder im Fluss Sava Bohinjka.
Kultur und Architektur auf Schritt und Schritt... Die vielfältige Natur hat zahlreiche slowenische Künstler inspiriert - Architekten, Maler, Musiker, Dichter und Schriftsteller, die Wertvolles und Unvergessliches zum slowenischen Kulturerbe beigetragen haben. In der Landschaft können wir darum auf Schritt und Tritt dem Rytmus der Sprache, der Kultur und der Identität der Einheimischen folgen. Gastfreundschaft, Freundlichkeit und Aufmerksamkeit sind Charaktereigenschaften, welche auf die Slowenen im besonderen Maße zutreffen. Lassen Sie sich selber überzeugen und entdecken sie das flächenmässig kleine, und doch so großartige zwei-Millionen-Land!
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-EU eingeholt werden.
Die Vignetten können über den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post und an allen PETROL- und ÖMV-Tankstellen in Grenznähe erworben werden.
Seit dem 01.05.2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz für die Sicherheit im Straßenverkehr. Bis zu 1000,- Euro Geldbuße gibt es für Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkoholeinfluss.Promillegrenze sind 0,5 % vol.Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitwilligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung. Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorrübergehenen Polzeigewahrsam der Fahrzeugführer vor.
Mobiltelefongespräche während des Fahrens sind untersagt.Für LKWs gibt es ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.