Auf dem Festland kommt es neben sehr heißen Sommern auch zu kühlen Wintern mit Schneefall. Subtropisches Klima gibt es größtenteils auf den vielen Inseln, die beliebte Urlaubsziele sind - die Kanaren und Balearen.
Mittags und abends werden warme Mahlzeiten bestehend aus 2 Gängen und Nachtisch verzehrt. Dazu gibt es stets Weißbrot und Wasser (ohne Kohlensäure), Rotwein, gelegentlich auch Bier. Gemüse, Suppen und Salat werden als erster Gang serviert, Fisch- und Fleischgerichte als zweiter oftmals mit Pommes. Allgemein wird in Spanien viel Fisch gegessen. Der Nachtisch besteht aus Flan, Obst, Pudding, Eis oder Joghurt.
Mittag und Abendessen werden später als in Deutschland eingenommen. Es hängt damit zusammen, dass beide Länder in der gleichen Zeitzone jedoch Spanien viel weiter westlich liegt. Nach der reinen Sonnenzeit ist der Unterschied geringer.
Mahlzeiten werden unabhängig von Einkommensklassen in Restaurants gegessen, die Menüs zum Festpreis anbieten. Auch außerhalb der Essenszeiten nimmt man kleine Snacks in Bars und Kneipen ein.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Auch der für Kinder ausgestellte Personalausweis wird für die Einreise anerkannt. Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mitführen.
Das Telefonieren am Steuer mit Mobiltelefonen ist verboten, wenn das Handy dazu in die Hand genommen werden muss. Freisprechanlagen sind zulässig, wenn die Kommunikation ohne Kopfhörer erfolgt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von ca. 90 EUR bestraft.
Fahrzeuginsassen im Alter von mehr als drei Jahren, die nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine an ihre Statur angepasste Rückhaltevorrichtung benutzen, sofern eine solche verfügbar ist. Anderenfalls sind die eingebauten Sicherheitsgurte zu benutzen. Kinder unter drei Jahren müssen in einer Rückhaltevorrichtung befördert werden, die ihrem Gewicht und ihrer Größe angepasst ist.
Die Promille-Grenze liegt in Spanien bei 0,5 Promille. Für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, Fahrer von Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen und Berufskraftfahrer liegt die Höchstgrenze bereits bei 0,3 Promille.
Es besteht Sturzhelmpflicht.
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